Vortrag und Diskussion 2011

Keine Woche vergeht, ohne dass private Vereine wie Human Rights Watch, Journalisten oder Politiker Menschenrechtsverletzungen anprangern. Die Liste reicht von Folter und Wahlbetrug bis zu gesperrten Internetseiten. Auf der Anklagebank sitzen in der Regel auswärtige Regierungen oder „selbsternannte“ Diktatoren, und das zumeist ideelle Gericht setzt sich aus Freunden und Vertretern der westlichen Wertegemeinschaft zusammen. Die zitierten Übergriffe sind an der Tagesordnung, weil der Globus von Staaten bedeckt ist, die sich ihr mehr oder weniger benutzbares Fußvolk mit Gewalt gefügig machen. Der Vorwurf der Verletzung von Menschenrechten will freilich gar keinen positiven Grund für die Brutalitäten der Politik entdecken. Fehlende Rechte, schlechtes Regieren lautet die Kritik, die ein einziges Plädoyer für gutes Regieren, also Herrschaft ist.

Und das soll nur durch die Beachtung der Menschenrechte zu haben sein. Sie gelten nämlich als aus der Natur des Menschen entspringendes Recht auf Respekt durch die staatliche Obrigkeit. Als Recht nicht durch, sondern gegen den Staat, als Regelwerk, das nicht wie sonst üblich die Bürger, sondern die Staatsmacht zu Wohlverhalten verpflichtet. Einerseits ein Witz: Der Staat unterliegt gar keiner über ihm stehenden Gewalt, die ihn zu irgend etwas verpflichten könnte. Andererseits bitterer Ernst: Der einzig denkbare Täter für staatliche Übergriffe gibt sich als Schutzmacht seiner Objekte und wird nicht ausgelacht, sondern dafür geachtet und verehrt.

Der Vortrag will der Frage einmal nachgehen, was die famosen Menschenrechte wirklich taugen und für wen:
- das Recht auf Leben
- das Recht auf freie Wahlen
- das Recht auf freie Meinungsäußerung
- das Folterverbot und die unantastbare Würde des Menschen

Teil 1
Teil2
Teil 3
Teil 4
Lesetipp